7. Mit Verfügung vom 20. August 2024 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die eingegangenen Eingaben zu, gab Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme / allfälligen Schlussbemerkungen und bat die Gemeinde um Einreichung der vollständigen Vorakten. Dieser Aufforderung um Einreichung der Vorakten kam die Gemeinde am 23. August 2024 nach. Ansonsten gingen in der Sache (abgesehen von der durch den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin eingereichten Kostennote) keine Stellungnahmen ein. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.