5. Gegen den Gesamtentscheid vom 14. Mai 2024 reichte die Beschwerdeführerin am 13. Juni 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids, eventuell sei die Sache an die Vorinstanz nur Neubeurteilung zurückzuweisen.