46 BauG1 verfügte die Gemeinde in diesem Entscheid einerseits, dass die Projektänderung vom 18. Dezember 2023 (Reduktion Vorplatz wegen Waldabstand) zwingend und innert drei Monaten ab Rechtskraft der Verfügung auszuführen sei. Andererseits verfügte sie die ersatzlose Entfernung des Materialraums «E.________» und die Rekultivierung der betroffenen Fläche ebenfalls innert drei Monaten ab Rechtskraft der Verfügung. Schliesslich verlangte sie, dass das Aussencheminée (inkl. allfälliger Bodenplatten) sowie das mobile Partyzelt, sollte dieses immer noch stehen, innert einer Frist von einem Monat ab Rechtskraft der Verfügung vollständig entfernt werden.