4. Wie angekündigt erfolgte die Publikation des nachträglichen Baugesuchs am 6. März 2024 auf ePublikation/eAmstblatt und im eBau. Innert der Auflage- und Einsprachefrist ging keine Einsprache ein. Gestützt auf die Verfügung des AGR vom 15. Januar 2024 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben mit Gesamtentscheid vom 14. Mai 2024 – mit Ausnahme des Materialraums «E.________» – die Baubewilligung. Als baupolizeiliche Anordnungen gemäss Art. 46 BauG1 verfügte die Gemeinde in diesem Entscheid einerseits, dass die Projektänderung vom 18. Dezember 2023 (Reduktion Vorplatz wegen Waldabstand) zwingend und innert drei Monaten ab Rechtskraft der Verfügung auszuführen sei.