Die Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren Anwalt, nahm mit Schreiben vom 8. Februar 2024 Stellung. Mit Verfügung vom 12. Februar 2024 – welche dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin ebenfalls zugestellt wurde – eröffnete die Gemeinde die Stellungnahme der Beschwerdeführerin und gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig informierte die Gemeinde, dass die Veröffentlichung voraussichtlich in der Kalenderwoche 10/2024 erfolge. 2/7 BVD 110/2024/77