Mit Verfahrensprogramm vom 16. Juni 2023 gab die Gemeinde verschiedene Amts- und Fachberichte in Auftrag und führte dabei gleichzeitig aus, aufgrund der unsicheren Rechtslage, ob das das Bauvorhaben überhaupt (teilweise) nachträglich bewilligt werden könne, werde vorläufig auf eine Veröffentlichung des nachträglichen Baugesuchs verzichtet. Je nach Ergebnis der eingeholten Amts- und Fachberichte werde die Veröffentlichung selbstverständlich nachgeholt. Dieses Verfahrensprogramm wurde u.a. auch dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin zugestellt.