3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 4. Mai 2023 wurde der Beschwerdegegner u.a. bezüglich der widerrechtlichen Erweiterungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verpflichtet. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Der Beschwerdegegner reichte am 5. Juni 2023 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein.