4. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, eingeschrieben mit Beilagen gemäss Ziffer 3, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wengi bei Büren, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, per Mail, zur Kenntnis - OLK, Gruppe Jura bernois – Seeland, per Mail, zur Kenntnis