1. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 15. Mai 2024 wird aufgehoben. Dadurch ist die Beschwerde vom 13. Juni 2024 gegenstandslos geworden und das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2024/76 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Sache wird zur Weiterbehandlung der Projektänderung im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückgewiesen.