Unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Verfahren nicht mit einem Entscheid in der Sache abgeschlossen wird und die Beschwerde dadurch gegenstandslos ist, wird die Pauschalgebühr auf CHF 800.00 festgesetzt. Die Kosten der OLK (CHF 800.00 gemäss Rechnung vom 27. Dezember 2024 sowie CHF 400.00 gemäss Rechnung vom 30. Juni 2025) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Insgesamt betragen die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren somit CHF 2000.00 (Pauschalgebühr CHF 800.00 plus Kosten der OLK CHF 1200.00).