Zusammen mit der Projektänderung hat die Beschwerdegegnerin das neue «Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 17.03.2025, Revision 1.245» sowie das neue «Standortdatenblatt für Rundfunk und Funkrufsendeanlagen vom 17.03.2025, Revision 1.245» eingereicht. Ein Vergleich der ursprünglichen mit den neuen Standortdatenblätter zeigt, dass die Projektanpassung an diversen OMEN zu höheren elektrischen Feldstärken führt. Zudem wurden bei den Sendeantennen mit den Laufnummern 5, 6, 8 und 9 die elektronischen Neigungswinkel verändert. Diese Änderungen sind geeignet, die Umwelt und die Nachbarschaft durch eine höhere Strahlenbelastung zu beeinträchtigen.