b) Mit Eingabe vom 11. Juni 2025 teilte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt mit, dass sie an der Projektänderung gemäss ihrem Schreiben vom 21. März 2025, das heisst der Reduzierung des Antennenmastes um 3 m auf 21.90 m, festhalte. Mit der Projektänderung sollen die Bedenken der OLK berücksichtig werden. c) Neben zusätzlichen formellen Schritten in verschiedenen Bereichen erfordert das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung eine erneute materielle Prüfung und die Einholung eines Fachberichts: