6. Mit Schreiben vom 11. Juni 2025 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass sie an der beabsichtigten Projektänderung, d.h. der Reduktion des Antennenmastes um 3 m auf 21.90 m, festhalte, und reichte die entsprechenden Projektänderungspläne sowie angepassten Standortdatenblätter ein, die alle mit Datum vom 15. Januar 2025 vom Rechtsamts der BVD abgestempelt wurden. Mit Instruktionsverfügung vom 18. Juni 2025 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass es beabsichtige, die Projektänderung gestützt auf Art. 43 Abs. 3 BewD zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Weitere Eingaben sind keine erfolgt.