Zudem wies das Rechtsamt auf die Möglichkeit einer Projektänderung hin. Nach zweimaliger Fristerstreckung erklärte die Beschwerdegegnerin in ihrem Schreiben vom 21. März 2025, dass sie bereit sei, eine Projektänderung vorzunehmen und den ursprünglich projektierten Antennenmast um 3 m auf eine Höhe von 21,90 m zu verkürzen. Gleichzeitig reichte sie Abdeckungskarten ein, die die Versorgungssituation des Dorfkerns von Wengi mit verschiedenen Masthöhen zeigen. Das Rechtsamt holte anschliessend bei der OLK einen Fachbericht zum redimensionierten Projekt ein.