Zudem beantragen sie eine angemessene Parteientschädigung und Auslagenersatz für ihre Aufwendungen bis zum 20. November 2024. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 reichte die Beschwerdegegnerin den korrigierten Situationsplan ein, der am 15. Januar 2025 durch das Rechtsamt der BVD abgestempelt wurde. In der Folge erhielt die Beschwerdegegnerin die Möglichkeit, sich zur Frage zu äussern, ob sie in Kenntnis des Berichts der OLK am Baugesuch festhalten wolle. Zudem wies das Rechtsamt auf die Möglichkeit einer Projektänderung hin.