In ihrem Fachbericht vom 19. Dezember 2024 kam die OLK, Gruppe Jura bernois – Seeland, zu dem Schluss, dass der Ortsbild- und Landschaftsschutz am gewählten Standort massgeblich beeinträchtigt werde. In ihrer Eingabe vom 7. Januar 2025 beantragen die Beschwerdeführerinnen, dass die bis zur Instruktionsverfügung vom 20. November 2024 entstandenen Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen sind. Auch dürften ihnen die Parteikosten der Beschwerdegegnerin nicht auferlegt werden. Zudem beantragen sie eine angemessene Parteientschädigung und Auslagenersatz für ihre Aufwendungen bis zum 20. November 2024.