5. Mit Verfügung vom 20. November 2024 holte das Rechtsamt bei der OLK, Gruppe Jura bernois – Seeland, einen Fachbericht zur Frage der Wirkung des Bauvorhabens in Bezug auf die vorhandene Bebauung und das Landschaftsbild in der näheren Umgebung sowie zur Materialund Farbwahl der Antenne ein. Gleichzeitig forderte es die Beschwerdegegnerin auf, den Situationsplan zu korrigieren. In ihrem Fachbericht vom 19. Dezember 2024 kam die OLK, Gruppe Jura bernois – Seeland, zu dem Schluss, dass der Ortsbild- und Landschaftsschutz am gewählten Standort massgeblich beeinträchtigt werde.