Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2024, die Beschwerde und sämtliche Anträge seien vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2024 zum Schluss, dass sich aus der Beschwerde für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung keine neuen Erkenntnisse ergäben, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 30. Oktober 2023 erfordern würden. Die Gemeinde Wengi reichte keine Stellungnahme ein.