4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten bei der Vorinstanz ein und gab den Verfahrensbeteiligten zunächst Gelegenheit, zum Sistierungsantrag der Beschwerdeführerinnen Stellung zu nehmen. Mit Verfügung vom 3. Juli 2024 wies das Rechtsamt den Sistierungsantrag der Beschwerdeführerinnen ab, führte den Schriftenwechsel durch und