Auch kritisieren die Beschwerdeführerinnen, die geplante Mobilfunkanlage beeinträchtige das Erscheinungsbild des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets erheblich, weshalb zwingend ein Fachbericht der Kommission zur Pflege der Ortsund Landschaftsbilder (OLK) hätte eingeholt werden müssen. Schliesslich monieren die Beschwerdeführerinnen, der angefochtene Entscheid enthalte zwei fachliche Fehler, das aktuelle Kontrollsystem sei inakzeptabel und ihre in der Einsprache geäusserten gesundheitlichen Bedenken bezüglich des oxidativen Zellstresses als Folge von Exposition mit nichtionisierender Strahlung seien nicht entkräftet.