Zudem machen sie geltend, weil sich der Anlagestandort in einer Zone für öffentliche Nutzung befinde, müsse für die Zustimmung zum Bauvorhaben eine kommunale Abstimmung angeordnet werden. Auch kritisieren die Beschwerdeführerinnen, die geplante Mobilfunkanlage beeinträchtige das Erscheinungsbild des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets erheblich, weshalb zwingend ein Fachbericht der Kommission zur Pflege der Ortsund Landschaftsbilder (OLK) hätte eingeholt werden müssen.