3. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 13. Juni 2024 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge: Die Beschwerdeführenden beantragen eine Abklärungszeit von 60 Tagen, in welcher das Beschwerdeverfahren sistiert wird oder mindestens keine Verfahrenskosten erzeugt werden. Wird diese Abklärungszeit nicht gewährt, so beantragen die hier unterzeichnenden Beschwerdeführende folgendes: