2. Die Gemeinde Wengi bei Büren leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Seeland weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 30. Oktober 2023 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. In der Folge erteilte die Vorinstanz mit Gesamtentscheid vom 15. Mai 2024 für das Vorhaben die Baubewilligung.