1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Juli 2023 bei der Gemeinde Wengi bei Büren ein Baugesuch für den Abbruch der bestehenden und den Neubau einer rund 5 m höheren, um ca. 33 m versetzten Mobilfunkanlage mit Technikschrank und neuer Leitungsführung auf der Parzelle Wengi Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Die neue Anlage umfasst neun Sendeantennen, die gemäss dem Standortdatenblatt vom 27. August 2021 (Revision: 1.239) in den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1400 bis 2600 MHz und 3600 MHz senden sollen. Auf die maximale Sendeleistung soll kein Korrekturfaktor angewendet werden.