2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 1500.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 428.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wynau, Gemeindebetriebe, Bau + Planung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat