zu Wohnzwecken zu verhindern und den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen: So verringert die Desinstallation der Leitungen und der sanitären Anlagen sowie der Heizkörper die Gefahr, dass die Räumlichkeiten im Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden, erheblich. Soweit die Beschwerdeführenden sodann vorbringen, der verfügte Rückbau der Dachfenster auf 5% der Bodenfläche sei willkürlich, sind sie nicht zu hören: Gemäss Art. 64 Abs. 1 BauV soll die Fensterfläche von Wohn- und Arbeitsräumen mindestens 10% der Bodenfläche betragen.