Die Bewilligung des Badezimmers würde sodann die Gefahr erhöhen, dass der zurückzubauende Raum ohne sanitäre Anlagen, welcher von den Beschwerdeführenden als «Durchgangsraum» bezeichnet wird, dennoch als Wohnraum genutzt werden würde, was – wie aufgezeigt wurde – unzulässig wäre und unterbunden werden muss. Auch das westseitige Badezimmer ist demnach nicht bewilligungsfähig. 8. Wiederherstellung