Um die Nutzung der zurückzubauenden Dachgeschossräume als Wohnräume zu unterbinden, sind – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – unter anderem die fest installierten Treppen durch ausziehbare/ausklappbare Estrichtreppen zu ersetzen. Das westseitige Badezimmer könnte unter diesen Umständen nicht mehr ohne weiteres resp. nur noch über den Estrich erreicht werden. Die Bewilligung des Badezimmers würde sodann die Gefahr erhöhen, dass der zurückzubauende Raum ohne sanitäre Anlagen, welcher von den Beschwerdeführenden als «Durchgangsraum» bezeichnet wird, dennoch als Wohnraum genutzt werden würde, was – wie aufgezeigt wurde – unzulässig wäre und unterbunden werden muss.