fen von 1.80 m eine Raumhöhe von mehr als 1. 50 m aufweist. Einem durchschnittlich grossen Menschen ist das Aufrechtstehen im Badezimmer folglich nur auf einem schmalen Streifen direkt unter der Dachfirst möglich. Das Badezimmer wäre bereits aus diesem Grund wahrscheinlich nicht bewilligungsfähig.