c) Im vorliegend zu beurteilenden Raum wurden unbestrittenermassen sanitäre Anlagen eingebaut. Aufgrund der Grösse des Raums und der Anordnung der sanitären Anlagen bleibt jedoch objektiv noch Platz zum Wohnen. Dieser verbleibende Platz erfüllt – abgesehen von der Raumhöhe – alle Kriterien für Wohnräume (Ausbaustandart, Isolation, Heizung, Belichtung). Diesbezüglich kann auf die Ausführungen unter Erwägung 5.d. verwiesen werden.