Nach dem Gesagten hat das Regierungsstatthalteramt die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Raumhöhe zu Recht nicht erteilt. Da die vorgeschriebene Raumhöhe unterschritten wird, und für die Unterschreitung keine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann, sind die beiden Räume ohne sanitäre Anlagen nicht bewilligungsfähig. 6. Umnutzung Estrich in Raum mit sanitären Anlagen Ost