Der Boden des Raums scheint mit Teppich oder Linoleum ausgelegt zu sein und der Raum wird durch ein Fassadenfenster beleuchtet.15 Die Ausführungen der Beschwerdeführenden sowie der bewilligte Plan betreffend Fassaden- und Fenstersanierung vom 28. Januar 2019 (mit Stempel der Gemeinde vom 4. Juli 2019) lassen darauf schliessen, dass es sich dabei um ein bewilligtes, vom vorliegenden Verfahren nicht betroffenes Fenster handelt.16 Im Dachgeschoss befindet sich sodann ein weiterer, nicht mit sanitären Anlagen versehener und als «Estrich» bezeichneter Raum, welcher ebenfalls über eine fest installierte Holztreppe erschlossen wird.17