67 BauV sprechen, kann es nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, dass Räume, welche zwar keine Wohnräume im Sinne von Art. 63 BauV darstellen, jedoch offensichtlich unmittelbar dem Wohnen dienen – wie eben bspw. Badezimmer – die Gesundheit der Bewohnenden gefährden dürfen. Ob ein Badezimmer unter die Bestimmungen zur lichten Raumhöhe fällt oder nicht, kann jedoch vorliegend unter Verweis auf die nachfolgenden Erwägungen offengelassen werden. 5. Umnutzung Estrich in Räume ohne sanitäre Anlagen a) Im westlichen Teil des Dachgeschosses befindet sich gemäss dem Bauplan «Dachgeschoss» vom 26. Mai 2021 ein als «Estrich» bezeichneter Raum ohne sanitäre Anlagen. Aus den