Art. 3 BauG, da sie bereits vorbestehend sei. Die Neuinstallation der Treppen in den beiden anderen Studios würden dem Vorbild des Altbaus entsprechen. Die Einschränkung der Treppen auf ausziehbare oder ausklappbare Modelle sei – aufgrund des Vorbestandes einer festinstallierten Treppe im südwestlichen Teil – willkürlich resp. verstosse ebenfalls gegen die Besitzstandsgarantie.