Bewohnende der Studios hätten somit jederzeit die Möglichkeit, auf ein regelkonformes Badezimmer auszuweichen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen aus der Nutzung der sanitären Einrichtungen im Dachgeschoss könnten bereits aus diesem Grund ausgeschlossen werden. Des Weiteren geniesse auch die Treppe vom Obergeschoss ins Dachgeschoss im südwestlichen Studio den Schutz von 7 Vgl. Baubewilligung vom 22. September 1971 in den beigezogenen Akten der Gemeinde Wynau zum Baugesuch Nr.