Sodann sind auf dem Plan «Grundrisse» vom 12. Juli 1971 lediglich das Erd- und das Obergeschoss abgebildet, nicht jedoch das Dachgeschoss. Im Juli 2019 wurde den Beschwerdeführenden unter anderem der Einbau eines Fassadenfensters auf Höhe des Dachgeschosses bewilligt.8 Auch auf den Grundrissplänen aus dem Jahre 2019 ist das Dachgeschoss nicht abgebildet. Weitere Fenster als das bewilligte Fassadenfenster sind auf Höhe des Dachgeschosses in den Bauplänen nicht eingezeichnet.