a) Mit Bauentscheid vom 22. September 1971 wurde der damaligen Eigentümerin der Liegenschaft auf Parzelle Wynau Grundbuchblatt Nr. H.________ der Einbau einer Dusche inkl. WC sowie eines Zimmers in den bestehenden Abstellraum im Erdgeschoss, eines Badezimmers mit WC und eines Zimmers in den bestehenden Abstellraum im ersten Stock sowie das Herausbrechen einer Zimmerwand im Erdgeschoss bewilligt. 7 Dem Bauplan «Fassaden neu» vom 20. August 1971 ist zu entnehmen, dass auf Höhe des Dachgeschosses keine Fenster vorhanden waren. Sodann sind auf dem Plan «Grundrisse» vom 12. Juli 1971 lediglich das Erd- und das Obergeschoss abgebildet, nicht jedoch das Dachgeschoss.