b) Den vorinstanzlichen Akten ist zu entnehmen, dass der negative Amtsbericht des Regierungsstatthalteramts zur Unterschreitung der Raumhöhe den Beschwerdeführenden mit Verfügung der Gemeinde von 26. Juni 2023 eröffnet wurde.3 Mit Verfügung vom 21. Dezember 2023 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführenden darüber, dass eine Bewilligung des Dachgeschosses aufgrund des negativen Amtsberichts des Regierungsstatthalteramts nicht in Aussicht gestellt werden könne.4 Die Badezimmer im Dachgeschoss müssten folglich aufgelöst und die Dachflächenfenster entfernt bzw. verkleinert werden.