5. Gegen den Teilbauabschlag und die Wiederherstellungsanordnung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Juni 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung von Ziffer. 4.3 des Bauentscheides der Gemeinde Wynau vom 2. Mai 2024 (Teilbauabschlag mit Wiederherstellungsanordnung) und die Erteilung der Baubewilligung inkl. Ausnahmebewilligungen. Sie machen insbesondere geltend, die Gemeinde gehe in Bezug auf die Nutzung des ausgebauten, isolierten und mit einer Heizung versehenen Dachgeschosses von einem falschen Sachverhalt aus.