« - Die direkte Nutzbarkeit des Dachgeschosses muss durch bauliche Massnahmen unterbunden werden. Die Treppen sind zu entfernen. Es dürfen maximum ausziehbare oder ausklappbare Estrichtreppen eingebaut werden. - Jegliche Leitungen und sanitären Anlagen sind zu deinstallieren. - Die Räume müssen wieder der seinerzeitigen, bewilligten Nutzung zugeführt werden (Estrich). - Die Heizkörper im Dachgeschoss sind zu entfernen. - Die Dachfenster (Fensterflächen) sind bis zu einer Fläche von max. 5% der Bodenfläche zurückzubauen. » Die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Raumhöhe wurde nicht erteilt.