3. Die Gemeinde holte beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau eine Amtsbericht im Sinne von Art. 27 Abs. 2 BauG1 zum Ausnahmegesuch betreffend Unterschreitung der Raumhöhe im Dachgeschoss ein. Mit Amtsbericht vom 16. Juni 2023 beantragte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau, die für das Vorhaben notwendige Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Raumhöhe im ausgebauten Dachgeschoss mangels Vorliegen besonderer Verhältnisse nicht zu erteilen. Die Gemeinde eröffnete den Beschwerdeführenden den negativen Amtsbericht des Regierungsstatthalteramts und gab ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer nachträglichen Projektänderung.