1. Im Jahre 2019 erteilte die Gemeinde Wynau den Beschwerdeführenden die Baubewilligung zur Fassaden- und Fenstersanierung ihrer Liegenschaft auf der Parzelle Wynau Grundbuchblatt Nr. H.________ in der Mischzone M2. Das Vorhaben umfasste insbesondere den Einbau eines Fassadenfensters auf Höhe des Dachgeschosses. Aufgrund der Anmeldung von Mieterinnen und Mietern sowie einer darauffolgenden Besichtigung vor Ort stellte die Gemeinde im Oktober 2021 fest, dass die Beschwerdeführenden im Gebäudeinnern ihrer Liegenschaft bauliche Veränderungen ohne entsprechende Baubewilligung vorgenommen haben.