brauchs zur Folge. Mit dem Poller soll die bereits geltende Verkehrsregelung (Fahrverbot mit Zubringervorbehalt) durchgesetzt werden. Das Durchfahrtsverbot für Personen, die nicht Zubringer sind, besteht bereits; der Poller bedeutet für sie keine neue Einschränkung. Der Poller ist absenkbar und es ist geplant, den als Zubringer Berechtigten einen Handsender zur Bedienung des Pollers zur Verfügung zu stellen. Auch für die Berechtigten bedeutet die Installation des Pollers keine neue Einschränkung.