e) Im Beschwerdeverfahren gegen eine Nichteintretensverfügung mangels Legitimation steht die Legitimationsfrage im Vordergrund. Materielle Argumente gegen den Entscheid sind nur zu prüfen, falls die Vorinstanz die Einsprachelegitimation zu Unrecht verneint hat. Ist die Nichteintretensverfügung rechtens, so ist die Beschwerde abzuweisen und die materiellen Rügen werden nicht geprüft.11 3. Einsprachelegitimation