a) Die Beschwerdeeingabe des Beschwerdeführers vom 3. Juni 2024 nennt als Betreff: «Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid vom 8. Mai 2024 zu Gunsten der Einwohnergemeinde Ittigen, Rain 7, 3036 Ittigen ‘Erstellen einer Polleranlage im F.________weg’, eBau Nummer: A.________». In der Beschwerdebegründung führt der Beschwerdeführer aus, dass er nicht den Bau des Pollers an sich anfechten wolle, sondern die Festlegung des Kreises der Personen, die einen Handsender zum Absenken des Pollers erhalten.4 Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass diese Festlegung im Rahmen des Bauentscheids hätte erfolgen müssen.