Zu den besonderen Verhältnissen nach Art. 6 Abs. 3 BauV zählt namentlich die zu erwartende geringe Verkehrsbelastung (Zufahrt für nicht mehr als 20 Wohnungen oder verkehrsmässig gleichbedeutende Nutzung). c) Es trifft zwar zu, dass es sich bei der Zufahrtsstrasse, die das Baugrundstück Sigriswil Gbbl. Nr. K.________ mit der Gemeindestrasse (O.________weg) verbindet, um eine Sackgasse han- 11/13 BVD 110/2024/72