a) Die drei auf der Parzelle Sigriswil Gbbl. Nr. J.________ geplanten Einfamilienhäuser sollen über die benachbarten Grundstücke Sigriswil Gbbl. Nrn. Q.________, K.________, L.________ und M.________ an das öffentliche Strassennetz (O.________weg, Grundstück Sigriswil Gbbl. Nr. P.________) angeschlossen werden. Das Bauvorhaben sieht daher vor, die bestehende Zufahrt zu verlängern. Umstritten ist, ob das Wegrecht, das zugunsten des Baugrundstücks Sigriswil Gbbl. Nr. J.________ auf den Grundstücke Sigriswil Gbbl. Nrn. Q.________, K.________, L.________ und M.________ lastet, genügt.