Die insgesamt zu erwartende Mehrbelastung ist verhältnismässig gering. Verkehrssicherheit und Brandbekämpfung sind hinreichend gewährleistet. Der O.________weg als bestehende Erschliessungsanlage genügt daher. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet. 6. Rechtliche Sicherstellung der Zufahrt zu den drei Einfamilienhäusern