Die vorgesehene Zufahrt entspricht somit der Planung der Gemeinde. Dem Geoportal des Kantons Bern lässt sich entnehmen, dass der O.________weg in diesem Bereich mit durchschnittlich etwa 22 Prozent ein starkes Gefälle aufweist. Auch dem Gesamtentscheid des Regierungsstatthalters von Thun vom 21. April 1999, mit dem der Neubau der N.________strasse bewilligt wurde, lässt sich entnehmen, dass die Steigung des O.________wegs stellenwese 22 und mehr Prozent beträgt. Der Maximalwert von Art. 9 BauV wird somit klar überschritten. Unter diesen Umständen ist weder erforderlich, die genaue Steigung durch den Geometer aufnehmen zu lassen, noch braucht es dazu einen Augenschein.