c) Der O.________weg erschliesst unter anderem die Baugrundstücke in der zweiten und dritten Bautiefe oberhalb der T.________strasse. Insbesondere werden auch die Liegenschaften der Beschwerdeführenden auf diesem Weg erschlossen. Zudem erschliesst der O.________weg weitere Gebäude und Grundstücke ausserhalb der Bauzone. Soweit sich der O.________weg innerhalb der Bauzone befindet (Liegenschaft Sigriswil Gbbl. Nr. P.________), handelt es sich gemäss Verkehrsrichtplan der Gemeinde Sigriswil um eine Detailerschliessungsstrasse. Die vorgesehene Zufahrt entspricht somit der Planung der Gemeinde.